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Achtung : Die deutsche Fassung der Website der Föderalagentur enthält nur einen Teil der Informationen, die in der französischen oder niederländischen Fassung verfÜgbar sind.



 


Bedingungen für eine Zulassung oder Genehmigung


  Die Seiten ,,Bedingungen für Zulassungen, Genehmigungen" für die Niederlassungen, die in den Anlagen II und III des K.E. vom 16/01/2006 aufgeführt werden, dienen den Anbieter-Kandidaten als richtungsweisende Informationen, die ihnen die Anträge erleichtern sollen.

Es gibt nach Art der Niederlassung eine Übersicht:
  • über die zusätzlichen Informationen, die der Anfrage beigefügt werden müssen, gemäß  dem oben zitierten Artikel 4 § 3
  • über die wichtigsten gesetzlichen ,,vertikalen" Vorschriften (spezifisch für den Sektor). Diese Texte dienen nur zu Informationszwecken und ersetzen keine rechtliche Grundlage.


Bedingungen für die Zulassungen
   
Bedingungen für die Genehmigungen

Unsere Aufgabe ist es, dafür Sorge zu tragen, dass alle Akteure der Kette den Verbrauchern und einander bestmöglich garantieren, dass die Lebensmittel, Tiere, Pflanzen und Erzeugnisse, die sie verzehren, halten oder verwenden, zuverlässig, sicher und geschützt sind, jetzt und auch in Zukunft.

Druckversion   |   Änderungsdatum 23.05.2016   |   Nach oben


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