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Achtung : Die deutsche Fassung der Website der Föderalagentur enthält nur einen Teil der Informationen, die in der französischen oder niederländischen Fassung verfÜgbar sind.



 


Bedingungen für die Genehmigungen


  Es handelt sich um die Bedingungen, die für die Niederlassungen in der Anlage III  vom K.E. des 16/01/2006 aufgeführt sind.
Nach Art der Niederlassung geben wir die Tätigkeitscodes und die zusätzlichen Informationen, die der Anfrage beigefügt werden müssen, an.


Nummer Niederlassung
1.1. (fr) Commerce de détail de denrées alimentaires.
1.2. (fr) Etablissement pour la production, la transformation et la mise dans le commerce de denrees alimentaires d'origine non animale.
2.1. (fr) Fleischverkaufsstellen.

2.2.

Fischverkaufsstellen.
2.3. (fr) Schlachthöfe für die Versendung von frischem Schweinefleisch.
2.4. Zerlegungsbetriebe für die Annahme von frischem Schweinefleisch.
2.5. (fr) Abattage par le producteur sur le lieu de production de volailles et de lagomorphes.
2.6. Niederlassung für eine Privatschlachtung
2.7. (fr) Niederlassung für Blutverarbeitungen
2.8. (fr) Zubereitung von Fischereiprodukten in Fischereibetrieben
3.1. (fr) Fischereifahrzeuge.
4.1. (fr) Käufer von Kuhmilch.
4.2. (fr) Käufer von Milch anderer Milchtiere als Kühe.
4.3. (fr) Etablissements de préemballage ou de transformation de lait à la ferme.
5.1. (fr) Sammelstellen.
5.2. (fr) Packstellen.
7.2. (fr) Sammelstellen und Gerbereien.
8.1. (fr) Betriebe zur Herstellung und/oder zum In-Verkehr-Bringen von Zusatzstoffen.
8.2. (fr) Betriebe zur Herstellung und/oder zum In-Verkehr-Bringen vonVormischungen.

8.3.

Betriebe zur Herstellung und/oder zumIn-Verkehr-Bringen von Mischfuttermitteln.
8.4. (fr) Niederlassungen zur Herstellung von Futtermitteln, die für keine Wiederkäuer bestimmt sind, die gewisse tierische Eiweiße enthalten

8.5.

Betriebe zur Herstellung von Mischfuttermitteln für den ausschließlichen Bedarf deslandwirtschaftlichen Betriebs.
8.6. (fr)

Betriebe zur Herstellung von Mischfuttermitteln für Nichtwiederkäuer, die bestimmte

tierische Proteine enthalten, für den ausschließlichen Bedarf des landwirtschaftlichen

Betriebs.
8.7. (fr) Betriebe zum In-Verkehr-Bringen von Futtermitteln, die als kritisch angesehen werden.
8.8. (fr) Niederlassungen zur Herstellung von Milch, Kolostrum und gewissen anderen aus Milch oder Kolostrum gewonnenen Erzeugnissen bestimmt als Futtermittel für Viehtiere, die für die Lebensmittelgewinnung gehalten werden
8.9. (fr) Viehhaltungsbetriebe, die Milch, Kolostrum und gewisse andere aus Milch oder Kolostrum gewonnene Erzeugnisse an Viehtiere verfüttern, die zur Lebensmittelgewinnung gehalten werden
8.12. (fr) Niederlassungen zur Herstellung von Futtermitteln für Wiederkäuer, die gewisse tierische Eiweiße enthalten
9.1. Schweinezuchtbetriebe.
10.1.

Zuchtbetriebe für Geflügel, Vermehrungsbetriebe für Geflügel und Brütereien.

Circulaire relative aux conditions générales d'autorisation pour la détention de volailles

10.2.

Zuchtbetriebe für Nutzgeflügel.

Circulaire relative aux conditions générales d'autorisation pour la détention de volailles

11.1. Kälbermastbetriebe.
12.1. (fr) Händler ohne Betriebsstätten zur Unterbringung anderer Tiere als Geflügel.
12.2. Geflügelhändler.
12.3. Tiertransporteure.
13.1. Importeure von Kartoffeln.
14.1. (fr) Betriebe zur Behandlung und Herstellung von Verpackungsmaterial aus Holz.
15.1. (fr) Importeure von Pestiziden.
15.2. (fr) Exporteure von Pestiziden.
15.3. (fr) Betriebe, die Pestizide durch Dritte verpacken, zubereiten oder herstellen lassen, um die Produkte unter dem Namen des Unternehmers in den Handel zu bringen.
16.1. (fr)

Importeure (außerhalb der EU) von :

  • Mehrnährstoffdünger
  • Düngemitteln mit mehreren Spurennährstoffen
  • Düngemittelgemischen zur Zubereitung von Nährlösungen für Hydrokultur und Substratkultur
  • Erzeugnissen, die ganz oder teilweise aus tierischen Nebenprodukten bestehen
  • gemischten organischen Bodenverbesserern
17.1. (fr) Exploitation porcine.
18.a.1 Zones de production
18.b.1 Fermes aquacoles
18.b.2 Installations ouvertes pour animaux aquatiques ornementaux
18.b.3 Sites d'hébergement temporaire
19.1 (fr)

Points de contrôle à l’importation

- des aliments pour animaux (origine végétale)

- des denrées alimentaires d'origine végétale

20.1 (fr) Equipes de collecte d'embryons d'équidés
20.2 (fr) Equipes de production d'embryons d'équidés
20.3 (fr) Centres de collecte de sperme d'équidés
20.4 (fr) Centres de stockage de sperme d'équidés
21.1 (fr) Poste de contrôle frontalier phytosanitaire
Unsere Aufgabe ist es, dafür Sorge zu tragen, dass alle Akteure der Kette den Verbrauchern und einander bestmöglich garantieren, dass die Lebensmittel, Tiere, Pflanzen und Erzeugnisse, die sie verzehren, halten oder verwenden, zuverlässig, sicher und geschützt sind, jetzt und auch in Zukunft.

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