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Achtung : Die deutsche Fassung der Website der Föderalagentur enthält nur einen Teil der Informationen, die in der französischen oder niederländischen Fassung verfÜgbar sind.
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Jeder Betreiber muss sofort die FASNK informieren, wenn er glaubt oder Gründe hat zu denken, dass ein von ihm eingeführtes, hergestelltes, angebautes, gezüchtetes, verarbeitetes, erzeugtes oder verteiltes Erzeugnis der Gesundheit des Menschen, der Tiere oder Pflanzen schaden könnte.
Im Zweifelsfall sehen Sie das Dokument Meldepflicht und Meldegrenzen ein. Dieses Dokument hilft den Anbietern dabei, vor allem den KMUs, die Fälle zu ermitteln, in denen eine Notifizierung in Belgien getätigt werden muss.
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