 |
Achtung : Die deutsche Fassung der Website der Föderalagentur enthält nur einen Teil der Informationen, die in der französischen oder niederländischen Fassung verfÜgbar sind.
|
|
|
 |
 |

 |
 |

 |
Richtlinien für das professionelle Wandergewerbe und für die Gelegenheitshändler |
 |
 |
 |
Der Auftrag der Nahrungsmittelagentur ist es auf die Sicherheit der Nahrungsmittelkette, auf die Qualität unserer Nahrungsmittel zu achten, um die Sicherheit der Menschen, Tiere und Pflanz en zu schützen. Daher achtet die FASNK sehr auf die Sicherheit der Nahrungsmittelkette bei Gelegenheitsverkäufern auf Festivals und Veranstaltungen; vor allem im Sommer, der als risikoreichste Saison gilt, was Lebensmittelv ergiftungen betrifft. Das Risiko ist vielleicht höher während den Sommermonaten, aber die Richtlinien gelten für das ganze Jahr. Manchmal ist es nicht einfach für Gelegenheitsverkäufer auf dem Laufenden über die einzuhaltenden Mindestkriterien zu sein (aufgrund des Mangels an Kenntnissen der Gesetzgebung). Daher stellen diese Richtlinien einen roten Faden dar, um die Risiken in der Nahrungsmittelkette einzugrenzen.
Die Schwerpunkte liegen auf :
- der Einhaltung der gesetzlichen Temperaturen für die Aufbewahrung von Lebensmitteln;
- der Hygiene der Verkaufsstelle und der Ausrüstung;
- der persönlichen Hygiene der Verkäufer.
Beispiele einiger häufig durch die Kontrolleure/Inspektoren der FASNK vor Ort festgestellter Mängel :
- zu kühlende Lebensmittel einer zu hohen Temperatur ausgesetzt;
- zu wärmende Gerichte Zimmertemperatur ausgesetzt;
- kein Thermometer in den Aufbewahrungseinrichtungen;
- Arbeitsplatten aus ungeeignetem Material und schmutzig;
- unsauberes Material;
- Seitenwände der Verkaufsstelle bestehen aus ungeeignetem Material und sind schlecht unterhalten.
Der berufsbedingte ambulante Verkauf (B2C) von Lebensmitteln kann nur von einem Verkäufer getätigt werden, der eine Genehmigung (K.E. vom 16.01.2006 zur Festlegung der Modalitäten der von der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette ausgestellten Zulassungen, Genehmigungen und vorherigen Registrierungen) besitzt. Die allgemeinen Hygieneregeln der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über die Hygiene von Lebensmitteln und der K.E. vom 22.12.2005 über die Hygiene von Lebensmitteln müssen eingehalten werden.
Sie: Richtlinien für das Wandergewerbe im Rahmen von Märkten und Veranstaltungen
Die Gelegenheitsverkäufer, die nur ausnahmsweise eine Tätigkeit ausüben Ambulante Verkäufer von Lebensmitteln, deren Verkauf keinen kommerziellen Hintergrund hat oder ausschließlich ein phil anthropisches oder Wohltätigkeitsziel hat, müssen nicht im Besitz einer solchen Genehmigung sein. Unter Gelegenheitsverkauf wird v.a. der jährliche Verkauf von Pf annkuchen, ein Grill von Jugendorganisationen, etc. verstanden. Einige Grundanforderungen de r Hygiene gelten sowohl für berufliche ambulante Händler als auch für Gelegenheitsverkäufer, falls diese ihre Produkte gratis verteilen. Sie sind genauso verantwortlich fü r die Sicherheit ihrer verkauften Produkte. .
Einige wichtige legale Vorschriften (Mindestanforderungen), die sowohl auf den professionellen ambulanten Verkauf als auch auf den Gelegenheitsverkauf anwendbar sind:
- Die gesetzlich festgelegte Temperatur von Lebensmitteln muss eingehalten werden :
- Frischfleisch von Schlachttieren : max. 7°C
- Hackfleisch (einschl. zubereitet): max. 4°C
- Frisches Geflügelfleisch : max. 4°C
- Frischer Fisch (einschl. Matjes): Temperatur von Schmelzeis (max. 4°C)
- Geräucherter Fisch : max. 4°C
- zu kühlende Lebensmittel (belegte Brötchen, kalte Speisen, Kuchen mit Konditorcreme, etc.) : max. 7°C
- Andere: Temperatur auf der Verpackung angegeben
- Warme Speisen : min. 65°C, Toleranz bis 55°C
- Öl oder Frittierfett : max. 180°C (Thermostat verpflichtend)
- Tiefgekühlte Lebensmittel: -18°C oder weniger.
- Die Aufbewahrungsutensilien müssen mit einem Thermometer ausgestattet sein und die Temperatur muss regelmäßig kontrolliert werden.
- Lebensmittel müssen unter geeigneten Bedingungen aufgetaut werden (Kühlraum).
- Während der Zubereitung von Lebensmitteln wird geeignete und saubere Kleidung getragen. Kein Schmuck an Händen und Unterarmen, kurz geschnittene, saubere und Nagellackfreie Nägel.
- Regelmäßig Hände waschen: eine Ausrüstung für das Waschen (laufendes Trinkwasser und Seife) und das hy gienische Trocknen von Händen muss vorhanden sein und benutzt werden.
- Wunden an Händen, Armen oder am Kopf müssen versorgt und mit einem hermetischen Wundverband abgedeckt sein, um jegliche Verunreinigung mit Lebensmitteln zu vermeiden.
- Es ist verboten während der Zubereitung oder dem Verkauf von Lebensmitteln zu rauchen.
- Die Anwesenheit von Haustieren ist verboten (außer in Räumen, wo ausschließlich Lebensmittel verzehrt werden).
- Die notwendigen Hygienemaßnahmen mü ssen getroffen werden, um die Verunreinigung und das Verderben von Lebensmitteln und das Auftreten von Insekten und anderen Schädlingen zu verhindern.
- Jeglicher Kontakt zwischen rohen und zubereiteten Lebensmitteln muss vermieden werden.
- Alle Ausrüstungen und Utensilien, mit denen Lebensmittel in Kontakt treten, müssen sauber sein und keine K ontaminationsquelle für Lebensmittel darstellen.
- Flächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sind in einwandfreiem Zustand zu halten und müssen leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren sein. Sie müssen aus glattem, nicht absorbierendem, abwaschbarem und nicht toxischem Material bestehen.
- Im Falle der Zubereitung oder Verarbeitung von Lebensmitteln, muss der Bodenbelag gereinigt und unterhalten werden. In den anderen Fällen (keine Herstellung), wird ein Bodenbelag ebenfalls empfohlen.
- Lebensmittel oder Behältnisse mit Lebensmitteln dürfen nicht direkt auf dem Boden abgestellt werden.
- Unverpackte Lebensmittel müssen außer Reichweite der Besucher sein.
- Vorverpackte Lebensmittel müssen korrekt etikettiert sein (Verkaufsbezeichnung, Zutatenliste, Mi ndesthaltbarkeitsdatum/Verbrauchsdatum, Ursprungsort, etc.).
- Die Lebensmittelabfälle von Nahrungsmitteln, die den Verbrauchern serviert wurden, dürfen nicht für de n menschlichen Verzehr wiederverwendet werden.
- Ein Abfallbehälter mit Deckel muss anwesend sein und darf die Lebensmittel nicht verschmutzen. Die Abfälle müssen regelmäßig entsorgt werden.
- Die Genehmigung oder Registrierung muss an einem für die Öffentlichkeit sichtbaren Ort angebracht werden.
- Für unverpackte Lebensmittel wird die Information bezüglich von Allergenen schriftlich auf einem physischen oder elektronischen Datenträger an dem Ort eingetragen, an dem das Lebensmittel zum Verkauf angeboten wird oder die Information wird mündlich an dem Ort erteilt, an dem das Lebensmittel zum Verkauf angeboten wird.
|
|
 |
 |