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Achtung : Die deutsche Fassung der Website der Föderalagentur enthält nur einen Teil der Informationen, die in der französischen oder niederländischen Fassung verfÜgbar sind.



 

Die Lockerungen auf Ebene der Rückverfolgbarkeit


 

Eine Niederlassung kann nur von Lockerungen auf Ebene der Rückverfolgbarkeit profitieren, falls sie eine der folgenden Bedingungen einhält:

  1. sie beliefert ausschließlich den Endverbraucher (Business to Consumer oder B to C oder B2C), oder
  2. neben der Belieferung an den Endverbraucher, beliefert sie andere Niederlassungen (B to B), jedoch innerhalb folgender Grenzen: die Belieferung B to B stellt maximal 30% des Umsatzes innerhalb eines Umkreises von 80 km dar.

Die Lockerungen für die Rückverfolgbarkeit sind :

  • die Aufzeichnung der Daten für die Produkte, die in das Unternehmen gelangen und die nicht direkt verarbeitet oder verkauft werden, kann innerhalb von 7 Tagen stattfinden und spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder des Verkaufs erfolgen;
  • die Aufbewahrungsfrist von Rückverfolgbarkeitsdokumenten wird auf 6 Monate nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum oder dem Verfallsdatum oder andernfalls auf mindestens 6 Monate verkürzt.
Unsere Aufgabe ist es, dafür Sorge zu tragen, dass alle Akteure der Kette den Verbrauchern und einander bestmöglich garantieren, dass die Lebensmittel, Tiere, Pflanzen und Erzeugnisse, die sie verzehren, halten oder verwenden, zuverlässig, sicher und geschützt sind, jetzt und auch in Zukunft.

Druckversion   |   Änderungsdatum 08.02.2018   |   Nach oben
   


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