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Achtung : Die deutsche Fassung der Website der Föderalagentur enthält nur einen Teil der Informationen, die in der französischen oder niederländischen Fassung verfÜgbar sind.



 

Lockerungen für bestimmte Niederlassungen



  Die FASNK hat Lockerungen auf den Weg gebracht, um die eigenen Charakterzüge gewisser Niederlassungen in Betracht zu ziehen. Dadurch können in der Praxis Vorschriften in Sachen Eigenkontrolle und Rückverfolgbarkeit einfacher umgesetzt werden.

Der Verbraucher hat das Recht auf sichere Produkte, unabhängig vom Ort, an dem sie hergestellt oder eingekauft wurden.
Bestimmte Arten von Niederlassungen besitzen jedoch unzureichende Mittel zur Durchführung einer Gefahrenanalyse und der administrative Aufwand stellt für sie eine erhebliche Belastung dar.

Die europäische Gesetzgebung hat fortan die Möglichkeit eingeplant, den Mitgliedsstaaten solche Lockerungen zu erlauben und sieht folgendes vor:
- ausreichende Flexibilität aus Gründen der Bewahrung von Traditionen und Authentizität von handwerklichen Produkten;
- die Berücksichtigung von spezifischen Besonderheiten von Unternehmen.
   
   
  In den 4 nachstehenden Rubriken wurden die 2 Lockerungsmöglichkeiten ausgearbeitet und die damit verknüpften Begriffe (gute Hygienepraxis, HACCP, gelockertes HACCP) sowie die FAQ (mit eingehenderen Infos).
   
 
Die Lockerungen auf Ebene der Eigenkontrolle (FR)
   
Die Lockerungen auf Ebene der Rückverfolgbarkeit
   

Gute Hygienepraxis, HACCP und gelockertes HACCP
- Gute Hygienepraktiken
- HACCP und gelockertes HACCP

   

FAQ - Lockerungen (PDF) (FR) (04/08/2022)

Unsere Aufgabe ist es, dafür Sorge zu tragen, dass alle Akteure der Kette den Verbrauchern und einander bestmöglich garantieren, dass die Lebensmittel, Tiere, Pflanzen und Erzeugnisse, die sie verzehren, halten oder verwenden, zuverlässig, sicher und geschützt sind, jetzt und auch in Zukunft.

Druckversion   |   Änderungsdatum 16.08.2023   |   Nach oben
   


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