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Basisgesetzgebung für Eigenkontrolle



Législation belge
  M.E. vom 22/03/2013

über die Lockerungen der Modalitäten der Anwendung der Eigenkontrolle und der Rückverfolgbarkeit in bestimmten Betrieben in der Nahrungsmittelkette.

(Numéro NUMAC - 2013018181 - pour consulter la version coordonnée)

  M.E. vom 22/01/2004

über die Modalitäten für die Meldepflicht in der Nahrungsmittelkette.

(Numéro NUMAC - 2004022073 - pour consulter la version coordonnée)

  K.E. vom 14/11/2003 über die Eigenkontrolle, die Meldepflicht und die Rückverfolgbarkeit in der Nahrungsmittelkette.
(Numéro NUMAC - 2003023054 - pour consulter la version coordonnée)
     
Législation européenne
 

Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Food law) zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit

(Numéro CELEX - 32002R0178 - Letzte konsolidierte Fassung)

Unsere Aufgabe ist es, dafür Sorge zu tragen, dass alle Akteure der Kette den Verbrauchern und einander bestmöglich garantieren, dass die Lebensmittel, Tiere, Pflanzen und Erzeugnisse, die sie verzehren, halten oder verwenden, zuverlässig, sicher und geschützt sind, jetzt und auch in Zukunft.

Druckversion   |   Änderungsdatum 26.06.2017   |   Nach oben


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