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Achtung : Die deutsche Fassung der Website der Föderalagentur enthält nur einen Teil der Informationen, die in der französischen oder niederländischen Fassung verfÜgbar sind.



 

Imkerei


    Bienengesundheit - Bienen :

1. Gesetzgebung
   
2. Verhaltensweise im Falle von gesundheitlichen Problemen
   
3. Meldepflichtige Krankheiten und schädliche Organismen
   
4. Entschädigung
   
5. Gesundheitszustand
   
6. Import
   
7. Register
   
8. Szenario im Falle einer akuten Vergiftung von Honigbienen durch Pestizide
   
9. Bienenbewegungen in der EU
   
10. HealthyBee: neues Überwachungsprogramm für die Bienengesundheit






1. Gesetzgebung

  • 09.05.2017 - K.B. betreffende de diergeneeskundige bedrijfsbegeleiding in het kader van de bestrijding van varroase.
  • 21.07.2016 - K.B. betreffende de voorwaarden voor het gebruik van geneesmiddelen door de dierenartsen en door de verantwoordelijken van de dieren
  • 03.02.2014. – K.B. tot aanwijzing van de dierenziekten die vallen onder de toepassing van hoofdstuk III van de dierengezondheidswet van 24/03/1987 en tot regeling van de aangifteplicht.
  • 07.03.2007. - K.B. betreffende de bestrijding van de besmettelijke ziekten van de bijen.
  • 2003/881/EG: Entscheidung der Kommission vom 11. Dezember 2003 über die Tiergesundheitsbedingungen und -bescheinigungen für die Einfuhr von Bienen (Apis mellifera und Bombus spp.) aus bestimmten Drittländern und zur Aufhebung der Entscheidung 2000/462/EG der Kommission.
  • 24.03.1987. - Tiergesundheitsgesetz.




2. Verhaltensweise im Falle von gesundheitlichen Problemen

Es können sich zwei Situationen ergeben :
  • Der Imker vermutet, dass seine Kolonien von einer meldepflichtigen Krankheit (siehe Punkt 3 hier oben) befallen oder kontaminiert sind.
    In diesem Fall muss er umgehend die Lokalen Kontrolleinheiten (LKE), zu der sein Bienenstock gehört, benachrichtigen.
  • Der Imker stellt ein anormale Sterberate seiner Bienenkolonien fest, ohne die Ursache ermitteln zu können.
    Er muss in diesem Fall umgehend und in seinem eigenen Namen einen zugelassenen Tierarzt kontaktieren, der eine Untersuchung einleitet. Der Tierarzt kann im Rahmen dieser Untersuchung eine Probe  in das nationale Referenzlabor Sciensano senden. Der Imker muss in diesem Fall die Analysekosten selbst tragen .





3. Meldepflichtige Krankheiten und schädliche Organismen (K.E. 03.02.2014)

Die Acariose (Milbenseuche), die Amerikanische Faulbrut, die Europäische Faulbrut, der Kleine Beutenkäfer (Aethina tumida) und die Tropilaelaps-Milbe sind Krankheiten oder Schädlinge, die im K.E. vom 03.02.2014 zur Bestimmung der unter die Anwendung von Kapitel III des Gesetzes vom 24. März 1987 über die Tiergesundheit fallenden Tierkrankheiten genannt sind. Diese Krankheiten sind ,,meldepflichtig''.

3.1 Amerikanische Faulbrut

  • Krankheitserreger
    Die Amerikanische Faulbrut ist eine Bienenkrankheit, die sich über die Bakterie Paenibacillus larvae überträgt, die sporenbildend ist. Die Sporen können über zehn Jahre selbst unter extremen Bedingungen (Trockenheit und Hitze) überleben. Die jungen Larven (bis zu zwei Tage) sind am anfälligsten für diese Krankheit. Die älteren Larven werden nur befallen, wenn der Infektionsdruck hoch genug ist. Die erwachsenen Bienen sind nicht befallen, übertragen jedoch den Krankheitskeim. Die Amerikanische Faulbrut kann die Produktivität deutlich senken und das Bienenvolk eingehen lassen.
  • Symptome
    Folgende Symptome können auf einen Verdacht der Amerikanischen Faulbrut hinweisen :
    • Spärliche Brut mit geschlossenen Zellen, offenen Zellen und Zellen, die mit Überbleibseln von befallenen Larven versehen sind,
    • Zellen mit zusammengeklapptem Zelldeckel,
    • Zelldeckel mit Löchern,
    • Die Zelldeckel haben eine dunklere Farbe als üblich,
    • Ein erdiger, lehmiger Geruch,
    • Der Inhalt der befallenen Zellen ist zäh und schleimig (Streichholzprobe).
  • Verbreitung
    Die Übertragung über Sporen kann stattfinden während:
    • Der Fütterung mit verunreinigtem Honig oder Pollen,
    • Der Einführung von fremden Bienen,
    • Dem Gebrauch von gebrauchtem oder verunreinigtem Material,
    • Der Schwärmerei.
  • Die Sporen werden aufgrund des Putzverhaltens von Bienen und während der Fütterung von Larven übertragen.

  • Vorbeugung und Bekämpfung
    Das Verunreinigungsrisiko kann auf verschiedene Art und Weise verringert werden:
    • Nicht mit Honig und Pollen unbekannten Ursprungs füttern,
    • Keine Waben und Rahmen unbekannten Ursprungs verwenden,
    • Kontrollieren, ob die Brut keine Anomalien aufweist,
    • Den Kontakt mit anderen Bienenvölkern begrenzen.
    Falls die Kolonie unter dem Verdacht steht, befallen oder kontaminiert zu sein, muss der Imker umgehend die Lokalen Kontrolleinheit (LKE), zu der der Bienenstock gehört, benachrichtigen. Die LKE schickt dann einen Bienenassistenten, der Proben entnimmt und sie ans CERVA sendet.
    Falls ein Befall eines Bienenstocks von der Amerikanischen Faulbrut festgestellt wird, muss die LKE, zu der der Bienenstock gehört, umgehend benachrichtigt werden.
    Falls die Proben positiv ausfallen (enthalten Sporen), muss die kontaminierte Kolonie entweder zerstört werden oder ein künstliches Schwärmen eingeleitet werden. Es wird durch die FASNK in Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister eine Schutzzone in einem Umkreis von 3 km um den Ausbruchsherd festgelegt. Innerhalb der Schutzzone ist es verboten Bienen zu transportieren und die anderen Kolonien werden untersucht, um mögliche Verunreinigungen aufzuspüren. Die Bienen und das Imkermaterial dürfen die Schutzzone nicht verlassen.


3.2 Europäische Faulbrut

  • Krankheitserreger
    Die europäische Faulbrut ist eine Krankheit der Bienen, deren Erreger Melissococcus plutonius ist, eine Bakterie, die keine Sporen bildet. Nur junge Larven (bis zu zwei Tage) sind anfällig. Sie werden dann auch sehr schnell krank. Die Zellen, in denen sie sich befinden, haben keinen Deckel mehr. Die Bienen, die putzen, infizieren sich und verunreinigen Larven, indem sie sie füttern.
  • Symptome
    Folgende Symptome können auf einen Verdacht der Europäischen Faulbrut hinweisen :
    • Brut mit Mosaikstruktur,
    • Gelbartige bis braunartige Larven,
    • Tote Larven, nach Austrocknen, wird zu einer abziehbaren Schuppe,
    • Mehr oder weniger ausgeprägter Fäulnis- oder Essiggeruch.
  • Verbreitung
    Ansteckung über :
    • Bienen, die Zellen putzen,
    • Die Einführung von fremden Bienen,
    • Den Gebrauch von gebrauchtem oder verunreinigtem Material.
  • Vorbeugung und Bekämpfung
    Das Verunreinigungsrisiko kann auf verschiedene Art und Weise verringert werden :
    • Regelmäßige Desinfektion des Materials,
    • Keine Waben und Rahmen unbekannten Ursprungs verwenden,
    • Regelmäßig den Zustand der Brut überprüfen,
    • Den Kontakt mit anderen Bienenvölkern begrenzen.
    Falls die Kolonie unter dem Verdacht steht, befallen oder kontaminiert zu sein, muss der Imker umgehend die Lokalen Kontrolleinheit (LKE), zu der der Bienenstock gehört, benachrichtigen. Die LKE schickt dann einen Bienenassistenten, der Proben entnimmt und sie ans Sciensano sendet. Falls die Ergebnisse positiv ausfallen (Zerstörung oder künstliches Schwärmen) wird durch die FASNK in Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister eine Schutzzone in einem Umkreis von 3 km um den Ausbruchsherd festgelegt. Innerhalb der Schutzzone ist es verboten Bienen zu transportieren und die anderen Kolonien werden untersucht, um mögliche Verunreinigungen aufzuspüren. Die Bienen und das Imkermaterial dürfen die Schutzzone nicht verlassen.


3.3 Acariose

  • Krankheitserreger
    Die Acarinose (oder Milbenseuche) ist eine Bienenkrankheit, die durch die Milbe Acarapis woodi ausgelöst wird. Diese Milbe ist ein intern notwendiger Parasit des Atmungssystems der Biene, die hauptsächlich in der ersten Luftröhre der Biene lebt und sich vermehrt. Weniger als 10 Tage alte Bienen sind am empfänglichsten.
  • Symptome
    Die Infektion wird erst zu einem fortgeschrittenen Stadium sichtbar; in der Regel am Frühlingsanfang.
    Folgende Symptome können auf die Milbenseuche hinweisen :
    • Bienen mit geschwollenem Hinterleib,
    • Bienen, die sich an Grashälmen festklammern oder fortschleppen,
    • Spuren von Diarrhö,
    • Beschwerliches Fliegen.
  • Ausbreitung
    Die Bienen werden durch Direktkontakt zwischen erwachsenen Bienen infiziert.
  • Vorbeugung und Bekämpfung
    Falls die Kolonie unter dem Verdacht steht, befallen oder kontaminiert zu sein, muss der Imker umgehend die Lokalen Kontrolleinheit (LKE), zu der der Bienenstock gehört, benachrichtigen. Die LKE schickt dann einen Bienenassistenten, der Proben entnimmt und sie ans Sciensano sendet. Falls die Probeergebnisse positiv ausfallen, wird durch die FASNK in Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister eine Schutzzone in einem Umkreis von 3 km um den Ausbruchsherd festgelegt. Innerhalb der Schutzzone ist es verboten Bienen zu transportieren und die anderen Kolonien werden untersucht, um mögliche Verunreinigungen aufzuspüren. Die Bienen und das Imkermaterial dürfen die Schutzzone nicht verlassen.



3.4 Varroamilbe (Nicht mehr meldepflichtig seit 21/03/2014)


3.5 Aethina tumida : kleiner Beutenkäfer

  • Krankheitserreger
    Aethina tumida ist ein kleiner Käfer, 5 bis 7 mm lang und 3 bis 5 mm breit (1/3 einer Biene), braun-rot beim Schlupf und schwarz im ausgewachsenen Alter. Die Larven sind Creme-weiß und ungefähr 1 cm lang. Sie ernähren sich von Brut, Pollen und Honig. Mit der Erlangung der Geschlechtsreife steigen die Larven aus dem Bienenstock und graben sich in den Boden ein (10 bis 30 cm), in dem sie sich verpuppen.
  • Symptome
    • Ernteverlust,
    • angegriffene, verlassene Rahmen durch die Bienen,
    • Zusammenbruch der Kolonie,
    • starker Geruch: gegorener Honig.
  • Verbreitung
    Übertragung über :
    • Austausch von Bienen in der Verpackung,
    • Schwärme,
    • Rahmen,
    • Wachs,
    • Früchte,
    • Boden,
    • Der Flug der adulten Bienen über ein Distanz von mehr als 5 km.
  • Vorbeugung und Bekämpfung
    Wenn der kleine Beutenkäfer der Bienenstöcke erstmal da ist, kann er nicht mehr ausgerottet werden.
    Beim Besuch des Bienenstocks Aethina in den nicht beleuchteten Teilen des Bienenstocks und in den Spalten suchen, in denen sich der nicht durch die Bienen entsorgte Abfall befindet.

    Die Importverfahren müssen strengstens eingehalten werden.
    Falls ein Befall eines Bienenstocks durch Aethina festgestellt wird, muss die Lokalen Kontrolleinheit (LKE), zu der der Bienenstock gehört, umgehend benachrichtigt werden.

Informationsblatt (PDF) über kleiner Beutenkäfer (©ANSES).

Auftreten des kleinen Beutenkäfers in Bienenstöcken in Italien

Neu: Aktualisierung der Lage: 11/12/2018 wurden in Süditalien ebenfalls einige Krankheitsherde aufgespürt.

Der kleine Beutenkäfer wurde erstmals 2014 in Süditalien aufgespürt. Die in Kalabrien und Sizilien eingerichteten Schutzzonen, in denen adulte Beutenkäfer und Larven aufgespürt wurden, führten zur Aufdeckung von mehreren Dutzend Krankheitsherden.
Unsere Bienenstöcke bergen ein reales Einschleppungsrisiko des kleinen Beutenkäfers über den Import von Bienen aus den Regionen mit Befall. Jede Bewegung von Bienen und Hummeln muss immer mit der erforderlichen Vorsicht ablaufen und unterliegt gewissen Regeln (siehe auf Punkt 6 – Import).

Importverbot für Bienen aus infizierten Regionen in Italien (Kalabrien und Sizilien).

Vigilance concernant le petit coléoptère des ruches (FR).

Etat de la situation concernant la présence en Italie du Sud du petit coléoptère des ruches (FR) (28/10/2016)


3.6 Tropilaelaps-milbe

  • Krankheitserreger
    Tropilaelaps ist ein externer Milbenparasit der Bienen. Die Tropilaelaps-milbe umfasst zwei krankheitserregende Arten für unsere Bienen: clareae und koenigerum.
    Diese Milben sind ungefähr 1 mm lang und schmarotzen Larven und Nymphen. Von rot-brauner Farbe findet man sie gelegentlich auf adulten Bienen wieder, wo sie nur 3 Tage überleben.
  • Symptome
    Die externen Parasiten ernähren sich von Bienenblut und die Symptome ähneln denen von Varroa :
    • Missbildungen der Flügel, Beine und des Unterleibes,
    • unregelmäßige Brut, die eine Sterberate von 50 % hat.
  • Verbreitung
    Es kommt zur Ansteckung bei der Einführung von Königinnen. Die Übertragung findet ebenfalls über erwachsene Bienen statt. Die Tropilaelapsmilben sind sehr mobil und können sich innerhalb des Volkes bewegen.
    Der Hauptgrund ist die Übertragung durch den Imker (Volk versetzen, die Rahmen, usw.).
  • Vorbeugung und Bekämpfung
    Es ist einfach Varroa (länger als breiter und größer) von Tropilaelaps, vor allem unter der Lupe, zu unterscheiden. Tropilaelaps greift Larven und Nymphen an, die Diagnose gestaltet sich einfacher. Da der Lebenszyklus stark dem von Varroa ähnelt, können dieselben Aufspürungsmethoden angewendet werden.
    Die Bekämpfung ist möglich über Techniken, die vorzugsweise während Zeiträumen ohne Brut eingesetzt werden, da sich der Tropilaelaps nicht von adulten Bienen ernähren kann.
    Es ist Vorsicht geboten bei der Einführung von neuen Individuen oder dem Gebrauch von Gebrauchtmaterial. Die Importverfahren müssen genauestens eingehalten werden. Falls ein Befall eines Bienenstocks durch die Trapilaelapsmilbe festgestellt wird, muss die Lokalen Kontrolleinheit (LKE), zu der der Bienenstock gehört, umgehend benachrichtigt werden.





4. Entschädigungen (K.E. vom 07.03.2007)

Im Falle, dass die FASNK die Zerstörung von Kolonien (im Falle eines Befalls der Faulbrut) anordnet, wird dem Bienenzüchter eine Entschädigung von 125 € für Bienenstöcke aus Holz oder synthetischem Material von der Agentur gewährt.  Die Antragsformulare für eine Entschädigung müssen an die Lokalen Kontrolleinheit (LKE), von der der Bienenstock abhängt, versendet werden.





5. Gesundheitszustand (meldepflichtige Krankheiten)

  • Milbenseuche der Bienen: siehe Tiergesundheitslage in Belgien (1.Meldepflichtige Krankheiten)
  • Europäische Faulbrut :
    • 2014 : 3 Herde
    • 2015 : keine Herde
    • 2016 : keine Herde
    • 2017 : 1 Herd
    • 2018 : keine Herde
    • 2019 : 11 Herde
    • 2020 : 16 Herde
    • 30/08/2021: 1 Herd in 6280 Acoz, Maßnahmen aufgehoben am 26/11/2021

    • 12/08/2022: 1 Herd in 6280 Acoz, Maßnahmen aufgehoben am 22/05/2023
    • 16/08/2022: 1 Herd in 7880 Flobecq, Maßnahmen aufgehoben am 23/09/2022
    • 30/08/2022: 1 Herd in 6200 Bouffioulx, Maßnahmen aufgehoben am 13/07/2023
    • 12/10/2022 : 1 Herd in 6043 Ransart, Maßnahmen aufgehoben am 07/09/2023
    • 13/06/2023 : 1 Herd in 1000 Bruxelles
    • 30/06/2023 : 1 Herd in 6661 Mont (Houffalize)
    • 19/07/2023 : 1 Herd in 6661 Wilogne
    • 19/07/2023 : 1 Herd in 6666 Wibrin
    • 20/07/2023 : 1 Herd in 1080 Molenbeek-Saint-Jean
    • 18/08/2023 : 1 Herd in 4130 Esneux
    • 18/08/2023 : 1 Herd in 4990 Lierneux
    • 28/08/2023 : 1 Herd in 6666 Wibrin
    • 01/09/2023 : 1 Herd in 6972 Tenneville
    • 11/09/2023 : 1 Herd in 1140 Bruxelles
    • 14/09/2023 : 1 Herd in 6666 Wibrin
     
  • Amerikanische Faulbrut :
    • 2006: 3 Herde
    • 2007: 5 Herde
    • 2008: 1 Herd
    • 2009: 4 Herde
    • 2010: keine Herde
    • 2011: keine Herde
    • 2012: keine Herde
    • 2013: 2 Herde
    • 2014: 36 Herde
    • 2015: 16 Herde
    • 2016: 6 Herde
    • 2017: 3 Herde
    • 2018: 14 Herde
    • 2019: 10 Herde
    • 08/04/2020: 1 Herd in 6810 Chiny, Maßnahmen aufgehoben am 06/05/2020
    • 20/04/2020: 1 Herd in 6810 Chiny, Maßnahmen aufgehoben am 06/05/2020
    • 15/06/2020: 1 Herd in 5621 Morialmé, Maßnahmen aufgehoben am 26/11/2021
    • 16/06/2020: 1 Herd in 6810 Chiny, Maßnahmen aufgehoben am 08/09/2020
    • 10/07/2020: 1 Herd in 6280 Gerpinnes, Maßnahmen aufgehoben am 26/11/2021
    • 28/07/2020: 1 Herd in 6280 Gerpinnes, Maßnahmen aufgehoben am 26/11/2021
    • 30/07/2020: 1 Herd in 6280 Joncret, Maßnahmen aufgehoben am 26/11/2021
    • 10/05/2021: 1 Herd in 5081 Saint Denis, Maßnahmen aufgehoben am 29/07/2021
    • 14/06/2021: 1 Herd in 9160 Lokeren, Maßnahmen aufgehoben am 23/07/2021
    • 27/07/2021: 1 Herd in 1785 Merchtem, Maßnahmen aufgehoben am 02/09/2021
    • 18/08/2021: 1 Herd in 6180 Courcelles, Maßnahmen aufgehoben am 30/06/2022
    • 28/06/2022: 1 Herd in 5555 Bièvre, Maßnahmen aufgehoben am 05/08/2022
    • 14/07/2022: 1 Herd in 5555 Bièvre, Maßnahmen aufgehoben am 05/08/2022

Übersicht Schutzzone in Belgien: Karte 26.09.2023.

  • Aethina tumida : das belgische Territorium ist seuchenfrei.
  • Tropilaelaps-milbe : das belgische Territorium ist seuchenfrei.





6. Import (Verordnung (EE) Nr. 206/2010)

Der Import von Bienen und Hummeln ist unter den drei folgenden Bedingungen erlaubt :

  • Die Bienen stammen aus Drittländern, die die Bedingungen der grundlegenden Gesundheitspolitik einhalten (Liste im Anhang II, Teil 1 der Verordnung (EG) Nr. 206/2010),
  • Die Lose werden von einer konformen Gesundheitsbescheinigung begleitet und entsprechen den im oben genannten Muster festgelegten Garantien,
  • Die Sendungen sind auf eine Königin begrenzt und höchstens zwanzig Begleiterinnen, die in einen individuellen Königinnenkäfig gesetzt werden und höchstens 200 adulte Hummeln pro Container Hummeln.

Abweichungen können bestehen; sie sind in der Verordnung Nr.  (EG 206/2010) aufgeführt.






7. Register (K.E. vom 14.11.2003)

Die Bienenzüchter müssen Register führen, in denen sie folgendes aufführen :
  • Die Art und der Ursprung der Tierfuttermittel;
  • Die verabreichten Arzneimittel oder andere Behandlungen, die den Tieren unterzogen wurden sowie die Verabreichungs- oder Behandlungsdaten und die Wartezeiten; 
  • Das Auftreten von Krankheiten, die die Sicherheit der Produkte tierischen Ursprungs gefährden könnten;
  • Die für die Volksgesundheit wichtigen Analyseergebnisse von Proben, die bei Tieren entnommen wurden oder von anderen zu Diagnosezwecken entnommenen Proben;
  • alle Kontrollen, die auf Tiere oder Produkte tierischen Ursprungs anwendbar sind.

Die Imker müssen die Register während mindestens 5 Jahren aufbewahren und der Agentur, den regionalen Behörden und den empfangenden Betreibern von Agrarunternehmen die in diesen Registern aufgeführten wichtigen Informationen zur Verfügung stellen.




8. Szenario im Falle einer akuten Vergiftung von Honigbienen durch Pestizide

Das Szenario im Falle einer akuten Vergiftung von Honigbienen durch Pestizide enthält alle Art von praktischen Informationen für den Imker über die Meldepflicht an die FASNK bei einer akuten Vergiftung von Bienen durch Pestizide. Dieses Szenario wendet sich ausschließlich auf die Sterblichkeit von Bienen an, die durch eine Vergiftung durch Pestizide ausgelöst wird. Es ist daher wichtig eine solche Art Sterblichkeit vom natürlichen Tod, durch Krankheiten, den Winter, Futtermangel oder durch Hornissen ausgelösten Tod, usw. zu unterscheiden. Dieses Szenario wendet sich nur an, wenn ein begründeter Verdacht einer akuten Vergiftung durch Pestizide besteht, d.h. das Absterben von mehr als einem Drittel des Bienenstocks innerhalb von 48 Stunden, zusammen mit der Feststellung, dass eine erhebliche Menge toter Bienen vor dem Bienenstock liegen.

Die LKE des Ortes, an dem sich der Bienenstock befindet, muss über ein standardisiertes Formular der Meldepflicht benachrichtigt werden:
Anhang 3 des K.E. vom 22.01.2004: Formular für die Betreiber des Sektors der tierischen Primärproduktion

Angaben der Lokalen Kontrolleinheiten (LKE) für die Meldepflicht.





9. Bienenbewegungen in der EU
 

Falls Bienen (Königin, Arbeiterin, Brutraum,...) in ein anderes Land der EU versendet werden, muss ihnen eine tierärztliche Bescheinigung beiliegen. Eine solche Bescheinigung muss für jede Beförderung von Belgien aus in einen anderen Mitgliedsstaat der EU erstellt werden: sowohl aus wirtschaftlichen Gründen (Bienen, die im Ausland verkauft werden) als auch aus nicht wirtschaftlichen Gründen.   Während des Transports von Bienen, die aus Gründen des zeitweiligen Ortswechsels im Ausland, bspw. auf einer Insel zur Paarung oder zur Wanderimkerei, muss diesen eine tierärztliche Bescheinigung beiliegen.   Diese durch einen Amtstierarzt verfasste Bescheinigung gewährleistet, dass die Bienen am Tag des Versandes gesund und frei von gewissen Bienenkrankheiten sind, wie die amerikanische Faulbrut, der kleine Beutenkäfer (Aethina tumida) und die Trapilaelapsmilbe (Tropilaelaps spp.).
Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden, bevor eine tierärztliche Bescheinigung ausgestellt werden kann:


1) die Bienen stammen aus einem für die amerikanische Faulbrut restriktionsfreiem Gebiet; 2) die Bienen stammen aus einem Gebiet mit einem Umkreis von mindestens 100 km, das restriktionsfrei für den kleinen Beutenkäfer in Bienenstöcken oder die Trapilaelapsmilbe ist und in denen diese Seuchen nicht präsent sind; 3) die Bienen, sowie ihre Verpackung, sind einer Sichtkontrolle unterzogen worden, um den kleinen Beutenkäfer in Bienenstöcken oder die Trapilaelapsmilbe aufzuspüren.


Es wird eine tierärztliche Bescheinigung pro Absender (und pro Empfänger) ausgestellt. Das bedeutet mit anderen Worten, dass ausschließlich eine einzige Bescheinigung für Bienen erlaubt ist, die von einem einzelnen Imker versendet werden. 
Die tierärztliche Bescheinigung kann über die Lokiale Kontrolleinheit angefragt werden.  Falls der Antrag auf eine Bescheinigung vor 12 Uhr eingegangen ist, begibt sich ein Amtstierarzt am nächsten Tag vor Ort, um die Bescheinigung auszustellen.

Für die Ausstellung dieser Bescheinigung ist eine Gebühr zu entrichten

http://www.afsca.be/finanzierung/vergutungen/

 





10. HealthyBee: neues Überwachungsprogramm für die Bienengesundheit
   
 

HealthyBee 2016

Im Herbst 2016 hat die FASNK ein neues Überwachungsprogramm für die Bienengesundheit gestartet. 

In diesem Programm wurde die Gesundheit von 200 Bienenstöcken überwacht.  Hauptziel des Programms ist es, die Sterblichkeit der Bienen auf objektive Art und Weise zu erforschen. Darüber hinaus wird der mögliche Zusammenhang zwischen der Sterblichkeit der Bienen und den am häufigsten genannten Gründen. Basierend auf den gesammelten Forschungsergebnissen können die Behörden die Gesundheitspolitik in Sachen Bienen festlegen.

Auskünfte zu HealthyBee 2016.

Vorläufige erste Zwischenergebnisse der Besuchsreihe 1 vom Healthy-Bee-Projekt, lief im September-Oktober 2016 :
- Mitteilung (FR) an alle teilnehmenden Imker
- Präsentation (FR) der ersten Ergebnisse

HealthyBee 2017

- Die FASNK setzt die Überwachung der bienengesundheit fort (FR)

- Auskünfte zu HealthyBee 2017.

HealthyBee 2018

Seit 2018 werden Informationen zur Überwachung der Gesundheit von Bienen aus dem mehrjährigen Kontrollplan der FASNK entnommen.  Diese Daten werden vom LNR Sciensano analysiert und präsentiert. Die von HealthyBee bereitgestellten Informationen werden nun durch die Informationen des FASNK-Kontrollplans ersetzt.

Informationen zur Bienensterblichkeit im Jahr 2018

HealthyBee 2019

Informationen zur Bienensterblichkeit im Jahr 2019

HealthyBee 2020

Informationen zur Bienensterblichkeit im Jahr 2020

HealthyBee 2021

Informationen zur Bienensterblichkeit im Jahr 2021

HealthyBee 2022

Informationen zur Bienensterblichkeit im Jahr 2022

 

 

   
   
Unsere Aufgabe ist es, dafür Sorge zu tragen, dass alle Akteure der Kette den Verbrauchern und einander bestmöglich garantieren, dass die Lebensmittel, Tiere, Pflanzen und Erzeugnisse, die sie verzehren, halten oder verwenden, zuverlässig, sicher und geschützt sind, jetzt und auch in Zukunft.

Druckversion   |   Änderungsdatum 26.09.2023   |   Nach oben


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