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Achtung : Die deutsche Fassung der Website der Föderalagentur enthält nur einen Teil der Informationen, die in der französischen oder niederländischen Fassung verfÜgbar sind.
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Registrierung und Abgaben :
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1. Registrierung |
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Seit dem 15/03/2006 müssen die Bienenzüchter sich bei der FASNK registrieren lassen. Diese Verpflichtung gilt für alle Bienenzüchter und hängt nicht von der Honigproduktion und dem Entrichten einer evt. Abgabe ab.
Das zu verwendende Registrierungsformular muss per Post an die Lokale Kontrolleinheit (LKE), in der sich der Bienenzüchter befindet, zurückgesendet werden.
Referenz Gesetzgebung:
- 16/01/2006. - Königlicher Erlass zur Festlegung der Modalitäten der von der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette ausgestellten Zulassungen, Genehmigungen und vorherigen Registrierungen.
Für mehr Informationen, gehen Sie auf die Webseite "Registrierungen".
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2. Contribution |
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Die Anbieter des Primärsektors schulden der FASNK jährlich eine ''Abgabe''. Die Bienenzüchter, die maximal 24 produzierende Bienenvölker halten, sind von der Zahlung einer Abgabe befreit. Die Anzahl Kolonien wird basierend auf einem Jahresdurchschnittswert berechnet. Eine Kolonie ist eine Gruppe von Bienen, die ungefähr 15.000 Stück oder 1,5 kg umfassen, versehen mit einer Königin.
Referenz Gesetzgebung:
- 10/11/2005. - K. E. über die in Artikel 4 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 über die Finanzierung der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette erwähnten Vergütungen.
Für mehr Informationen, gehen Sie auf die Webseite "Abgaben". |
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