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Aktualität in Belgien Druckversion   |   Änderungsdatum 25.01.2021

Nach einem etwas länger als zwei Jahre andauernden Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) wurde die Aufhebung der geregelten Zonen am 20. November 2020 von der Europäischen Kommission bewilligt. Am 21. Dezember 2020 erlangte Belgien auch seinen Status „als frei von der Afrikanischen Schweinepest“ für alle Schweine (Hausschweine, frei lebende und in Gefangenschaft gehaltene Wildschweine) von der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) wieder.

Folglich wird der Ministerielle Erlass vom 26. September 2018 zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest am 25. Januar 2021 aufgehoben. Er wird durch den Ministeriellen Erlass vom 15. Januar 2021 mit dem Titel „Arrêté ministériel portant des mesures de prévention contre la peste porcine africaine“ ersetzt.

Infolge dieser Aufhebung wird jetzt das Verbot zur Wiederbelegung der in der anfänglichen infizierten Zone gelegenen Schweinebetriebe abgeschafft. Die Schweinehalter, die gezwungen waren, ihre Tiere zwischen dem 29. September und dem 2. Oktober 2018 zu töten, dürfen demzufolge nun wieder Schweine halten.

Darüber hinaus ist die Verladung von Schweinen aus verschiedenen Herkunftsbetrieben in dasselbe Fahrzeug sowohl für Schlacht- als auch Zuchtschweine unter Berücksichtigung der entsprechenden Biosicherheitsregeln und -maßnahmen wieder möglich. Es ist außerdem wieder möglich, eine Ladung Zuchtschweine in verschiedenen Betrieben abzuladen.

Dennoch ist weiterhin Wachsamkeit geboten. Das Virus der Afrikanischen Schweinepest zirkuliert in Osteuropa und ist im vergangenen September unweit der polnischen Grenze in Deutschland aufgetreten, wo es sich nun weiter ausbreitet. Belgien muss daher wie alle europäischen Länder weiterhin ein hohes Maß an Wachsamkeit walten lassen, um eine zweite Einschleppung zu verhindern.

Obgleich die Seuche als ausgerottet gilt, erhält die Wallonische Region weiterhin strenge Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen im Süden der Provinz Luxemburg aufrecht, um jegliches Wiederaufflammen der Seuche innerhalb der Wildschweinpopulation zu unterbinden. Diese Maßnahmen, die eine zu rasche Wiederansiedlung von Wildschweinen in diesen Zonen verhindern sollen, werden schrittweise entsprechend einer vorher festgelegten Strategie aufgehoben.

Zur Erinnerung

Es ist mehr als zwei Jahre - am 13. September 2018 - her, dass in unserem Land die ersten Infektionen mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen festgestellt wurden. Von Étalle, einer im Süden der Provinz Luxemburg gelegenen Stadt, breitete sich die Seuche innerhalb der Wildschweinpopulation im Laufe der Monate nach Westen und Norden aus. Der belgische Schweinebestand ist in der ganzen Zeit von jeglicher Infektion verschont geblieben.

Infolge dieser Infektionen verlor Belgien seinen Status „als frei von der ASP“ für Wildschweine, wie von der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) festgelegt. Da in diesem Zeitraum keinerlei Infektion bei gefangen gehaltenen Schweinen und Wildschweinen nachgewiesen wurde, behielt unser Land nach wie vor den Seuchenfreiheitsstatus der OIE für die ASP für die in Gefangenschaft gehaltenen Tiere.

Im Rahmen einer intensiven Zusammenarbeit griffen die FASNK und die Wallonische Region unverzüglich ein, indem sie in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Europäischen Union Sperrzonen abgrenzten und eine Reihe von strengen Bekämpfungsmaßnahmen einführten. Ziel war es, das Virus der ASP auf dem belgischen Staatsgebiet so schnell und so effizient wie möglich auszurotten und seine Einschleppung in Schweinehaltungsbetriebe zu verhindern.

Seit April 2019 ist die Seuchenlage stabil, und es wurden nur noch wenige Neuinfektionen bei Wildschweinen nachgewiesen. Am 11. August 2019 wurde die letzte Infektion bei einem frischen Kadaver bestätigt. Anschließend wurden 6 weitere Fälle festgestellt, jedoch handelte es hierbei jeweils um Skelette von Wildschweinen, die einige Monate zuvor gestorben waren. Die letzte Aktualisierung der Zahl der positiven Fälle bei Wildschweinen finden Sie auf der Website der Wallonischen Region: https://www.wallonie.be/fr/peste-porcine-africaine 

Chronologischer Überblick über die Zonen

Die Zonen, die unverzüglich um die aufgetretenen Infektionsfälle eingerichtet wurden, sind im Laufe der Monate wiederholt unter Berücksichtigung der Ausbreitung der Krankheit angepasst worden.

  • So wurde am 14. September 2018 in einem ersten Schritt eine provisorische infizierte Zone abgesteckt.

In dieser Zone wurden Maßnahmen in Bezug auf Wildschweine und Hausschweine ergriffen. Zwischen dem 29. September und dem 2. Oktober 2018 wurden alle Schweine in dieser Zone infolge der Entscheidung des Föderalministers für Landwirtschaft getötet. Die Wiederbelegung der Betriebe war seitdem untersagt.

Infizierte Zone

  • Diese Zone wurde am 23. November 2018 - nachdem die Situation klarer geworden war - durch zwei Zonen ersetzt, wie sie in den europäischen Rechtsvorschriften vorgesehen sind:
    • Die Zone II oder infizierte Zone ist das Gebiet, in dem sich die infizierten Wildschweine aufhalten.
    • Die Zone I ist eine Pufferzone, die die Zone II vollständig umgibt.

  • In Übereinstimmung mit der europäischen Gesetzgebung galten in diesen Zonen I und II Maßnahmen, die sowohl Wildschweine als auch Hausschweine betreffen.
  • Da infizierte tote Wildschweine außerhalb der Zone II aufgefunden wurden, wurden die Zonen im Januar, Februar und März 2019 sowie im Januar 2020 nach Westen und Norden ausgeweitet.
  • Am 15. Mai 2020 wurde beschlossen, die Zone II auf Grundlage der folgenden Kriterien zu verkleinern:
    • Der letzte positive Fall in der angepassten Zone wurde am 17. Februar 2019 nachgewiesen.
    • Seitdem wurden die Bemühungen zur passiven und aktiven Überwachung unverändert fortgesetzt, und jedes tot aufgefundene oder erlegte Wildschwein wurde negativ auf die ASP getestet.
    • In diesem Teil der Zone II befinden sich keine Hausschweine mehr, da alle Betriebe gesäubert wurden, ohne dass sie im September 2018 wiederbelegt werden durften.

Das unten stehende Video zeigt den Verlauf dieser Entwicklung.

  • Am 20. November 2020 wurden alle Zonen aufgehoben. In Belgien gibt es somit keine geregelten Zonen mehr.

Sie können die Maßnahmen, die die Wallonische Region in Bezug auf die Wildschweine und die Nutzung der Wälder in den Zonen eingeleitet hat, unter dem folgenden Link nachlesen: http://www.wallonie.be/fr/actualites/mesures-de-lutte-contre-la-peste-porcine-africaine

Die Maßnahmen in Bezug auf Hausschweine finden Sie in der Rubrik „Maßnahmen und Vorbeugung“.

 
   
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