Nummer |
Niederlassung |
1.1.1.a |
Schlachthöfe für Zuchthuftiere und Zuchtwild-Paarhufer |
1.1.1.b |
Schlachthöfe für Geflügel, Hasentiere und Laufvögel |
1.1.2.a |
Zerlegungsbetriebe für Frischfleisch von Zuchthuftieren und Zuchtwild-Paarhufern |
1.1.2.b |
Zerlegungsbetriebe für Fleisch vom Geflügel, Hasentieren und Laufvögeln |
1.1.3. |
Schlachtungen in landwirtschaftlichen Betrieben |
1.1.4.a |
Wildverarbeitungsbetriebe, die an den Einzelhandel angrenzen |
1.1.4.b |
Wildverarbeitungsbetriebe |
1.1.5. |
Betriebe zur Herstellung von Hackfleisch, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch |
1.2.1. |
Betriebe zur Herstellung von Fleischerzeugnissen |
1.2.2. |
Betriebe zur Sammlung, Lagerung und Verarbeitung von Rohstoffen für die Herstellung ausgelassenen tierischen Fetten und Grieben |
1.2.3. |
Betriebe zur Bearbeitung von Mägen, Därmen und Blasen |
1.2.4. |
Betriebe zur Herstellung von Gelatine |
1.2.5. |
Betriebe zur Herstellung von Kollagen |
1.2.6. |
Betriebe zur Verarbeitung von Blut |
1.2.7. |
Betriebe zur Herstellung von Fleischextrakten |
1.3.1. |
Kühlhäuser |
1.3.2. |
Umpackzentren |
2.a.1. |
Versandzentren |
2.a.2. |
Reinigungszentren |
2.a.3. |
Umsetzgebiete |
2.b.1. |
Fischzucht |
3.1. |
Fabrikschiffe |
3.2. |
Gefrierschiffe |
3.3. |
Fischhallen |
3.4. |
Betriebe zur Zubereitung von Fischeiererzeugnissen |
3.5. |
Betriebe zur Verarbeitung von Fischeiererzeugnissen |
3.6. |
Kühlhäuser |
3.7. |
Umpackzentren |
4.1. |
Milchbetriebe |
5.1. |
Betriebe zur Herstellung von Flüssigei und Eiprodukten |
6.1. |
Betriebe zur Zubereitung von Froschschenkeln und Schnecken |
7.1. |
Fettverarbeitungsbetriebe für Material der Kategorien 2 und 3 |
7.2. |
Betriebe zur Herstellung von Heimtierfutter, das Material der Kategorie 3 enthält |
8.1. |
Betriebe zur Herstellung und/oder zum In-Verkehr-Bringen von Zusatzstoffen |
8.2. |
Betriebe zur Herstellung und/oder zum In-Verkehr-Bringen von Vormischungen |
8.3. |
Betriebe zur Herstellung und/oder zum In-Verkehr-Bringen von Mischfuttermitteln |
8.4. |
Betriebe zur Herstellung von Mischfuttermitteln für Wiederkäuer und Nichtwiederkäuer, die tierische Proteine enthalten |
8.5. |
Betriebe zur Herstellung von Mischfuttermitteln ausschließlich für den Bedarf des landwirtschaftlichen Betriebs |
8.6. |
Betriebe zur Herstellung von Fütterungsarzneimitteln |
9.1. |
Embryo-Entnahmeeinheiten für Rinder |
9.2. |
Embryo-Entnahmeeinheiten für Schweine |
9.3. |
Embryo-Entnahmeeinheiten für Equiden |
9.4. |
Embryo-Entnahmeeinheiten für Schafe und Ziegen |
10.1. |
Besamungsstationen für Rinder |
10.2. |
Samendepots |
10.3. |
Besamungsstationen für Schweine |
10.4. |
Besamungsstationen für Equiden |
10.5. |
Besamungsstationen für Schafe und Ziegen |
11.1. |
Sammelstellen für Tiere
- für einen Anbieter
- für mehrere Anbieter
Zusätzliche Information müssen der Anfrage für eine Zulassung beigefügt werden |
11.2. |
Aufenthaltsorte |
11.3. |
Händler mit Betriebsstätten zur Unterbringung anderer Tiere als Geflügel |
12.1. |
Zubereiter oder Hersteller von Pestiziden, einschließlich Verarbeiter, Aufbereiter und Formulierer |
12.2. |
Verpacker von Pestiziden |
13.1. |
Zubereiter oder Hersteller von:
- Mehrnährstoffdünger
- Düngemitteln mit mehreren Spurennährstoffen
- Düngemittelgemischen zur Zubereitung von Nährlösungen für Hydrokultur und Substratkultur
- Erzeugnissen, die ganz oder teilweise aus tierischen Nebenprodukten bestehen
- gemischten organischen Bodenverbesserern
|
14.1. |
Kartoffel verarbeitende Betriebe |
14.2. |
Verpacker von Kartoffeln |
15.1. |
Laboratorien |
15.2. |
Kontrollorte |
16.1. |
Bescheinigungslager und Siegelhallen |
17.1. |
Erzeuger, Sammellager, Versandzentren und andere Personen oder Importeure bestimmter Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse |
18.1. |
Großhandel und Versteigerungen von Obst und Gemüse, für die Normen gelten und die einer verminderten Kontrollhäufigkeit unterzogen werden |
18.2.
Anlage |
Großhandel und Versteigerungen von Bananen, die von einer Kontrolle befreit sind |