Diese Seite anzeigen in :   Französisch   Niederländisch   Deutsch

Suchmaschine  



Sitemap
 
Startseite > Berufssektoren > Zulassungen, Genehmigungen und Eintragungen > Bedingungen für eine Zulassung... > Bedingu...
Startseite Über die FASNK Kontakt Berufssektoren Beratungsdienst Checklisten "Inspektionen" Eigenkontrolle Finanzierung der FASNK Gesetzgebung Labor Lebensmittel Ombudsdienst für Anbieter Pflanzenproduktion Pflichterklärung Selbstständige Tierärzte Tierproduktion Zulassungen, Genehmigungen und Registrierungen Verbraucher Beratungsauschuss Wissenschaftlicher Ausschuss Publikationen Praktisches

Achtung : Die deutsche Fassung der Website der Föderalagentur enthält nur einen Teil der Informationen, die in der französischen oder niederländischen Fassung verfügbar sind.



 
 


Bedingungen für die Zulassungen


  Es handelt sich um die Bedingungen für die Niederlassungen, die in der Anlage II des K.E. vom 16/01/2006 aufgeführt werden.
Nach Art der Niederlassung geben wir die Tätigkeitscodes und die zusätzlichen Informationen, die der Anfrage beigefügt werden müssen, an.


Nummer Niederlassung
1.1.1.a Schlachthöfe für Zuchthuftiere und Zuchtwild-Paarhufer
1.1.1.b Schlachthöfe für Geflügel, Hasentiere und Laufvögel
1.1.2.a Zerlegungsbetriebe für Frischfleisch von Zuchthuftieren und Zuchtwild-Paarhufern
1.1.2.b Zerlegungsbetriebe für Fleisch vom Geflügel, Hasentieren und Laufvögeln
1.1.3. Schlachtungen in landwirtschaftlichen Betrieben
1.1.4.a Wildverarbeitungsbetriebe, die an den Einzelhandel angrenzen
1.1.4.b Wildverarbeitungsbetriebe
1.1.5. Betriebe zur Herstellung von Hackfleisch, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch
1.2.1. Betriebe zur Herstellung von Fleischerzeugnissen
1.2.2. Betriebe zur Sammlung, Lagerung und Verarbeitung von Rohstoffen für die Herstellung ausgelassenen tierischen Fetten und Grieben
1.2.3. Betriebe zur Bearbeitung von Mägen, Därmen und Blasen
1.2.4. Betriebe zur Herstellung von Gelatine
1.2.5. Betriebe zur Herstellung von Kollagen
1.2.6. Betriebe zur Verarbeitung von Blut
1.2.7. Betriebe zur Herstellung von Fleischextrakten
1.3.1. Kühlhäuser
1.3.2. Umpackzentren
2.a.1. Versandzentren
2.a.2. Reinigungszentren
2.a.3. Umsetzgebiete
2.b.1. Fischzucht
3.1. Fabrikschiffe
3.2. Gefrierschiffe
3.3. Fischhallen
3.4. Betriebe zur Zubereitung von Fischeiererzeugnissen
3.5. Betriebe zur Verarbeitung von Fischeiererzeugnissen
3.6. Kühlhäuser
3.7. Umpackzentren
4.1. Milchbetriebe
5.1. Betriebe zur Herstellung von Flüssigei und Eiprodukten
6.1. Betriebe zur Zubereitung von Froschschenkeln und Schnecken
7.1. Fettverarbeitungsbetriebe für Material der Kategorien 2 und 3
7.2. Betriebe zur Herstellung von Heimtierfutter, das Material der Kategorie 3 enthält
8.1. Betriebe zur Herstellung und/oder zum In-Verkehr-Bringen von Zusatzstoffen
8.2. Betriebe zur Herstellung und/oder zum In-Verkehr-Bringen von Vormischungen
8.3. Betriebe zur Herstellung und/oder zum In-Verkehr-Bringen von Mischfuttermitteln
8.4. Betriebe zur Herstellung von Mischfuttermitteln für Wiederkäuer und Nichtwiederkäuer, die tierische Proteine enthalten
8.5. Betriebe zur Herstellung von Mischfuttermitteln ausschließlich für den Bedarf des landwirtschaftlichen Betriebs
8.6. Betriebe zur Herstellung von Fütterungsarzneimitteln
9.1. Embryo-Entnahmeeinheiten für Rinder
9.2. Embryo-Entnahmeeinheiten für Schweine
9.3. Embryo-Entnahmeeinheiten für Equiden
9.4. Embryo-Entnahmeeinheiten für Schafe und Ziegen
10.1. Besamungsstationen für Rinder
10.2. Samendepots
10.3. Besamungsstationen für Schweine
10.4. Besamungsstationen für Equiden
10.5. Besamungsstationen für Schafe und Ziegen
11.1. Sammelstellen für Tiere

  • für einen Anbieter
  • für mehrere Anbieter
Zusätzliche Information müssen der Anfrage für eine Zulassung beigefügt werden
11.2. Aufenthaltsorte
11.3. Händler mit Betriebsstätten zur Unterbringung anderer Tiere als Geflügel
12.1. Zubereiter oder Hersteller von Pestiziden, einschließlich Verarbeiter, Aufbereiter und Formulierer
12.2. Verpacker von Pestiziden
13.1.  Zubereiter oder Hersteller von:
  • Mehrnährstoffdünger
  • Düngemitteln mit mehreren Spurennährstoffen
  • Düngemittelgemischen zur Zubereitung von Nährlösungen für Hydrokultur und Substratkultur
  • Erzeugnissen, die ganz oder teilweise aus tierischen Nebenprodukten bestehen
  • gemischten organischen Bodenverbesserern
14.1. Kartoffel verarbeitende Betriebe
14.2. Verpacker von Kartoffeln
15.1. Laboratorien
15.2. Kontrollorte
16.1. Bescheinigungslager und Siegelhallen
17.1. Erzeuger, Sammellager, Versandzentren und andere Personen oder Importeure bestimmter Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse
18.1. Großhandel und Versteigerungen von Obst und Gemüse, für die Normen gelten und die einer verminderten Kontrollhäufigkeit unterzogen werden
18.2.
Anlage
Großhandel und Versteigerungen von Bananen, die von einer Kontrolle befreit sind
Unsere Aufgabe ist es, die Sicherheit der Nahrungsmittelkette und die Qualität unserer Nahrungsmittel zu überwachen, um die Gesundheit der Menschen, Tiere und Pflanzen zu schützen.

Druckversion   |   Änderungsdatum 02.02.2011   |   Nach oben


Copyright © 2012 FAVV-AFSCA. Alle Rechte vorbehalten.