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Reisen mit Ihrem Haustier
Druckversion   |   Änderungsdatum 01.09.2021
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Wenn Sie mit Ihrem Haustier verreisen wollen, sollten Sie sich rechtzeitig über die Bedingungen und Abläufe informieren, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben. Bitte beachten Sie, dass alle Fristen strikt eingehalten werden müssen.
Diese Regeln wurden aufgestellt, um die Gesundheit von Menschen und Tieren in Belgien und anderen Ländern zu schützen. Daher muss auch Ihr Haustier (Hund, Katze oder Frettchen) die folgenden Bedingungen erfüllen.

Ich bin in Belgien und möchte mit meinem Hund oder meiner Katze in ein EU-Land reisen
Ich bin in Belgien und möchte mit meinem Hund oder meiner Katze in ein Nicht-EU-Land reisen





Ich bin in Belgien und möchte mit meinem Hund oder meiner Katze in ein EU-Land reisen

Bedingungen:
  • Identifizierung und Registrierung (Ausweis + Mikrochip)
  • Gültige Impfung gegen Tollwut (Rabies)
Um nach Nordirland, Irland, Finnland oder Malta zu reisen, muss Ihr Haustier auch:
  • Mmit einem Mittel gegen den Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) entwurmt sein


Identifizierung und Registrierung

Ihr Haustier muss einen EU-Heimtierausweis haben, um in der EU zu reisen. Dieser Ausweis muss die Identifikationsdaten von Tier und Besitzer enthalten. Ihr Haustier muss außerdem durch einen Mikrochip identifiziert sein. Eine Tätowierung ist nur gültig, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde und deutlich lesbar ist. Beachten Sie, dass einige Länder nur Mikrochips akzeptieren (Irland & Malta)!


Impfung gegen Tollwut

Ihr Tier kann ab einem Alter von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden. Dies ist die sogenannte Erstimpfung gegen Tollwut.

Achtung! Diese Impfung ist frühestens nach 21 Tagen gültig, d. h. Ihr Welpe oder Ihr Kätzchen kann frühestens ab einem Alter von 15 Wochen reisen.
In bestimmten Mitgliedstaaten werden Tiere, die jünger als 12 Wochen sind, wohl zugelassen, jedoch sind daran spezifische Bedingungen gebunden. Weitere Informationen über die Bedingungen der verschiedenen Mitgliedstaaten finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Die Gültigkeitsdauer des Impfstoffs hängt von der Art des Impfstoffs ab. Dies kann im Ausweis Ihres Tieres überprüft werden. Erfolgt die Nachimpfung innerhalb des Gültigkeitszeitraums, ist die Impfung sofort gültig. Wird die Impfung erst nach Ablauf dieser Frist und folglich zu spät vorgenommen, ist diese als „Erstimpfung“ zu betrachten; diese Impfung ist erst nach mindestens 21 Tagen gültig.


Zusatzbedingung: Entwurmung gegen den Fuchsbandwurm

Bei Reisen nach Nordirland, Irland, Finnland und Malta ist außerdem eine Behandlung gegen den Wurm Echinococcus multilocularis (den Fuchsbandwurm) erforderlich. Diese muss frühestens 120 Stunden und spätestens 24 Stunden vor der beabsichtigten Einreise in einen dieser Mitgliedstaaten erfolgen und in den Ausweis eingetragen werden.


Reisen Sie mit mehr als 5 Haustieren oder können Sie nicht gleichzeitig mit Ihren Haustieren reisen?
> Der Transport Ihrer Haustiere muss die Bedingungen, die für Verbringungen zu Handelszwecken gelten, erfüllen. Dafür ist unter anderem eine Bescheinigung erforderlich. Sie können diesbezüglich Kontakt mit Ihrer Lokalen Kontrolleinheit (LKE) aufnehmen.

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Ich bin in Belgien und möchte mit meinem Hund oder meiner Katze in ein Nicht-EU-Land reisen

Für Reisen in ein Land außerhalb der EU (ein Drittland) gelten die Bedingungen des Ziellandes. Für einige Länder können Sie diese Informationen auf der Website der FASNK nachlesen, für andere müssen Sie die Botschaft oder die regionalen Exportförderungsorganisationen kontaktieren.

Es wird empfohlen, dass Ihr Haustier einen Ausweis, einen Mikrochip und eine gültige Tollwutimpfung hat. In einigen wenigen Ländern ist eine gültige Tollwutimpfung nicht zwingend erforderlich. Wir raten Ihnen trotzdem an, Ihr Haustier impfen zu lassen, da diese Impfung ohnehin erforderlich ist, wenn Sie in die EU zurückkehren wollen.
Überprüfen Sie unbedingt das Gültigkeitsdatum des Impfstoffs, bevor Sie abreisen! In vielen Ländern außerhalb der EU gilt eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr.

Das Zielland kann zusätzliche Bedingungen auferlegen, die die Haustiere erfüllen müssen, um zugelassen zu werden. In den meisten Fällen wird vom Zielland eine Gesundheitsbescheinigung verlangt, um Ihr Haustier mitnehmen zu können. Das zu befolgende Verfahren und die verschiedenen Arten von Bescheinigungen sind auf der Website der FASNK erwähnt. In jedem Fall bleiben Sie dafür verantwortlich, dass die Einfuhr Ihres Haustieres vom Zielland akzeptiert wird.

Wichtig! Erlegt das Zielland eigene oder zusätzliche Bedingungen auf (die nicht auf der Website der FASNK aufgeführt sind), müssen Sie einen amtlichen Nachweis, dass die Behörde des Ziellandes diese Bedingungen vorgegeben hat, - gegebenenfalls zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung - vorlegen. Die vom Zielland auferlegten Bedingungen müssen den Lokalen Kontrolleinheiten (LKEs) im Voraus vorgelegt werden und nicht zum Zeitpunkt der Zertifizierung. Die Lokalen Kontrolleinheiten (LKEs) müssen in der Lage sein, die Zertifizierbarkeit zu überprüfen. Beginnen Sie also rechtzeitig mit den Vorbereitungen, um böse Überraschungen zu vermeiden!

Wenn Sie sich über die richtigen Bedingungen nicht im Klaren sind, sollten Sie sich an die Botschaft oder das Konsulat des betreffenden Landes oder an die regionalen Exportförderungsorganisationen wenden.

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Ausführlichere Informationen über das Reisen mit Haustieren finden Sie auch auf der Website des FÖD Volksgesundheit, der Website der Europäischen Kommission und der Website der FASNK.

Unsere Aufgabe ist es, dafür Sorge zu tragen, dass alle Akteure der Kette den Verbrauchern und einander bestmöglich garantieren, dass die Lebensmittel, Tiere, Pflanzen und Erzeugnisse, die sie verzehren, halten oder verwenden, zuverlässig, sicher und geschützt sind, jetzt und auch in Zukunft
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