> Im Alltag > Fahrt > Achtung, nicht alle Reiseandenken dürfen auch mit nach Hause! |
 |
Achtung, nicht alle Reiseandenken dürfen auch mit nach Hause!
Sie sind auf Reisen gewesen und möchten gerne ein originelles Erinnerungsstück mitnehmen?
Ein regionaler Käse, getrockneter Schinken oder ein hausgemachtes Chutney - Sie können nicht anders, als von all den Leckereien, in deren Genuss Sie während Ihres Urlaubs gekommen sind, noch etwas zum Schmausen für zu Hause mitzunehmen.
Seien Sie sich jedoch darüber im Klaren, dass Sie nicht alles einfach so als Souvenir mitbringen dürfen: Erzeugnisse tierischen Ursprungs wie Fleisch, Milch und Milcherzeugnisse können Träger von Krankheitserregern sein, welche ansteckende Krankheiten hervorrufen können. Um Seuchen wie die Schweinepest von der Europäischen Union fernzuhalten und/oder neue Ausbrüche zu vermeiden, wurden Regeln für das Verbringen von tierischen Erzeugnissen in die EU ausgearbeitet. |
 |

Schleppen Sie keine Tierseuchen in die Europäische Union ein! |
Bringen Sie nicht einfach so tierische Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern mit nach Belgien
Kehren Sie aus einem Nicht-EU-Land (Drittland) zurück? Dann dürfen Sie keinerlei Fleisch, Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse für den persönlichen Verbrauch in Ihrem Gepäck mitführen. Eine begrenzte Menge von Erzeugnissen tierischen Ursprungs sowie Honig, Eier- und Fischerzeugnisse ist jedoch zulässig. In der Liste (PDF) mit Erzeugnissen für den persönlichen Verbrauch ist angegeben, was Sie beachten müssen, wenn Sie Erzeugnisse tierischen Ursprungs mitbringen möchten.
Ausnahmen
Es gibt einige Ausnahmen. So dürfen Reisende eine begrenzte Menge Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung und aus medizinischen Gründen benötigte Spezialnahrung für Menschen oder Heimtierfuttermittel mitführen. ür diese gelten jedoch ein paar Bedingungen:
• Diese müssen weniger als 2 kg wiegen.
• Diese Erzeugnisse müssen vor dem Öffnen nicht gekühlt werden.
• Es handelt sich um verpackte Markenprodukte.
• Die Packung ist nicht geöffnet und unbeschädigt (es sei denn, sie ist gegenwärtig in Gebrauch).
Bei Fischereierzeugnissen für den persönlichen Verbrauch, worunter Fisch und bestimmte Krusten- beziehungsweise Weichtiere, etwa Garnelen, Hummer, nicht lebende Miesmuscheln und Austern, fallen, dürfen Sie als Reisender höchstens 20 kg mitnehmen oder das Gewicht eines Fisches, wenn letzteres 20 kg übersteigt.
Von anderen tierischen Erzeugnissen wie Honig, lebende Austern, lebende Miesmuscheln und Schnecken dürfen Sie bis zu 2 kg mitnehmen.
Diese Regeln gelten nicht für tierische Erzeugnisse, die von einem EU-Mitgliedstaat zum nächsten befördert werden, oder für tierische Erzeugnisse, die aus Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino oder der Schweiz stammen.
Sie möchten mehr erfahren? Interessante Links und Rechtsvorschriften
Europäische Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission vom 10. Oktober 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich bestimmter Kategorien von Tieren und Waren, die von amtlichen Kontrollen an Grenzkontrollstellen ausgenommen sind, hinsichtlich besonderer Kontrollen des persönlichen Gepäcks von Fahrgästen bzw. Passagieren und von für natürliche Personen bestimmten Kleinsendungen von Waren, die nicht in Verkehr gebracht werden sollen, sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission
In Anhang III (PDF) der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 finden Sie eine Übersicht der Erzeugnisse, die erlaubt/verboten sind, und, falls zutreffend, welche Mengen davon jeweils mitgebracht werden dürfen.
Offizielle Website der Europäischen Union - Bürger - Reisen - Was darf ich mitführen: https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/meat-dairy-animal/index_de.htm
Föderaler Öffentlicher Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt - Tiere und Pflanzen - Pflanzen - Bedrohte Pflanzen - CITES: https://www.health.belgium.be/de/tiere-und-pflanzen/pflanzen/was-ist-das-cites
Föderaler Öffentlicher Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt - Tiere und Pflanzen - Biodiversität - Invasive gebietsfremde Arten: https://www.health.belgium.be/de/tiere-und-pflanzen/biodiversitaet/invasive-gebietsfremde-arten-eine-bedrohung-fuer-die-artenvielfalt
Auswärtige Angelegenheiten - Reisen ins Ausland - Weitere Informationen - Zoll - https://diplomatie.belgium.be/de/reiseberatungen/zoll |
|

Unsere Aufgabe ist es, dafür Sorge zu tragen, dass alle Akteure der Kette den Verbrauchern und einander bestmöglich garantieren, dass die Lebensmittel, Tiere, Pflanzen und Erzeugnisse, die sie verzehren, halten oder verwenden, zuverlässig, sicher und geschützt sind, jetzt und auch in Zukunft
|