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Die Kontrollverordnung (Verordnung (EU) 2017/625) sieht vor, dass die zuständigen Behörden amtliche Kontrollen auf Grundlage eines mehrjährigen nationalen Kontrollplans (MANCP – Multi Annual National Control Plan) durchführen müssen. Der MANCP beschreibt die Strategie des Mitgliedstaates (für einen gegebenen Zeitraum), die darauf abzielt, ein effizientes Kontrollergebnis zu garantieren und die Einhaltung des Lebensmittelrechts sowie der Vorschriften über die Tiergesundheit und das Tierwohl, die Pflanzengesundheit und die Pflanzenschutzmittel durch die Anbieter zu gewährleisten. Dies beinhaltet u.a. eine Beschreibung der zuständigen Behörden, der allgemeinen Organisation und des Managements der amtlichen Kontrollen und der verschiedenen Kontrollsysteme.
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Der MANCP wird von der FASNK – in Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden - ausgearbeitet, da diese öffentliche Instanz mit dem größten Teil der amtlichen in der Kontrollverordnung aufgeführten Kontrollen beauftragt ist. Was die FASNK anbelangt, stimmt die Dauer des MANCP mit der des Businessplans des Geschäftsführenden Verwalters der FASNK überein. Auf diese Art und Weise sind die strategischen und operationellen Ziele der FASNK an den MANCP gebunden.
Der erste MANCP von Belgien (2006-2008) war lediglich in elektronischer Form verfügbar und daher nur schwer für Dritte einsehbar. Die folgenden MANCP wurden aus Gründen der Lesbarkeit und Transparenz in Buchformat herausgegeben.
Der zweite MANCP von Belgien (2009-2011) wurde auf Französisch, Niederländisch und Deutsch veröffentlicht. Es gibt ebenfalls eine Zusammenfassung auf Englisch, die die wichtigsten operationellen Aspekte dieses MANCP beschreibt: Risk-based controls & the MANCP (2009-2011): approach of the Belgian Federal Agency for the Safety of the Food Chain.
Der dritte MANCP (2012-2014) und der vierte MANCP (2015-2017)
sind auf Niederländisch und Französisch verfügbar. Es gibt auch eine englische Fassung des
vierten MANCP. Der aktuelle MANCP, verfügbar in Niederländisch und Französisch, is für den Zeitraum 2018-2020
gültig.
Jedes Jahr muss der Europäischen Kommission ein Bericht über die Entwicklung des MANCP übermittelt werden. Die Basis dieses Berichts ist der Jahresbericht der FASNK.
Zusätzliche Daten über die Kontrollergebnisse im Rahmen des MANCP sind einsehbar unter:
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