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Sie müssen eine Pressemitteilung verfassen, um einen Rückruf Ihrer Produkte oder einen Warnhinweis bekannt zu geben? Gehen Sie bitte wie folgt vor.
- Verfassen Sie die Pressemitteilung auf Niederländisch und Französisch und, wenn nötig, auch auf Deutsch (damit alle Verbraucher, die in den Besitz des Produktes gelangen könnten, gewarnt werden) mit Hilfe einer der nachfolgenden Vorlagen;
- Senden Sie diese zur Benachrichtigung an die Pressesprecher der FASNK (recall@afsca.be)
- Übermitteln Sie die Pressemitteilung nach Zustimmung der Pressesprecher an die Agentur Belga (redaction@belga.be) - setzen Sie die Pressesprecher der FASNK (recall@afsca.be) und die LKE dabei bitte in Kopie.
Die FASNK wird die Pressemitteilung danach auf Ihre Website veröffentlichen, um zu einer guten Verbraucherinformation beizutragen.
Achtung: Bitte beachten Sie, dass auch in den Verkaufsstellen ein Aushang gemacht werden muss und dass im Falle des Online-Verkaufs eine Meldung auf der Website des Webshops veröffentlicht werden muss.:
Aushang in der Verkaufsstelle
- Ein Aushang, auf dem die Informationen bezüglich des Rückrufs/Warnhinweises wiedergegeben sind, muss stets an einer gut sichtbaren Stelle und in allen Verkaufsstellen, in denen das Produkt vertrieben wurde, angebracht werden.
- Dabei muss der Aushang (zumindest) in der Sprache des Sprachgebiets, in dem sich das Geschäft befindet, verfasst sein.
- Der Aushang muss mindestens zwei Wochen lang oder bis zum Ablauf des Verbrauchsdatums (VD) des Produkts hängen bleiben.
Informationen auf der Website des Webshops
- Unternehmen, die ihre Produkte online vertreiben, müssen den Rückruf/Warnhinweis auch an einer gut sichtbaren Stelle auf der Website des Webshops veröffentlichen.
- Die Informationen bezüglich des Rückrufs/Warnhinweises müssen in der/den Sprache(n) des Webshops erteilt werden.
- Die Informationen müssen mindestens 2 Wochen lang oder bis zum Ablauf des Verbrauchsdatums (VD) des Produkts angezeigt werden.
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