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1. Was genau ist bei VEVIBA vorgefallen?
Ende Februar und Anfang März 2018 hat die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung im fleischverarbeitenden Betrieb VEVIBA in Bastogne durchgeführt. Diese richtete sich auf den Gefrierlagerraum des Betriebs. Die FASNK, die die Durchsuchung auf Anfrage der Staatsanwaltschaft unterstützte, hat dabei ebenfalls die Initiative ergriffen und eine unangekündigte Überprüfung im Zerlegebetrieb durchgeführt. Dabei wurden zwei Verstöße festgestellt:
- Im Gefrierlagerraum wurde „altes“ tiefgekühltes Fleisch durch eine Fälschung des Einfrierdatums als „frisches“ Fleisch ausgegeben.
- Bei der Überprüfung im Zerlegebetrieb stellte sich heraus, dass das Fleisch, das nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt war, dennoch verkauft wurde, und zwar entweder als Ochsenschwanz oder verarbeitet zu Rinderhackfleisch. Bei Letzterem handelt es sich um Fleisch, das mit dem für die Schlachtung verwendeten Messer in Berührung gekommen ist und daher möglicherweise Mikroben enthalten kann. Dieses Fleisch kann lediglich noch als Tiernahrung verwendet werden.
Daher wurde dem Betrieb seine Zulassung entzogen.
Nach derzeitigem Untersuchungsstand wurden zwei spezifische Produkte ermittelt, die verkauft wurden und ein mögliches Gesundheitsrisiko darstellen können.
2. Um welche Produkte handelt es sich?
Wie oben erwähnt handelt es sich um Rinderhackfleisch und Ochsenschwänze.
3. Sind auch andere Produkte betroffen?
Mit Ausnahme der vorgenannten von VEVIBA stammenden Produkte ist kein anderes in Belgien verkauftes Frischfleisch von dieser Problematik betroffen.
4. Welche möglichen Gesundheitsrisiken gibt es?
Die Risiken sind mikrobiologischer Art. Der Verzehr von Fleisch, das möglicherweise mehr als gewöhnlich mit Bakterien verseucht ist, erhöht das Risiko einer Darmentzündung. Dies gilt lediglich für roh verzehrtes Fleisch (Filet Américain). Wenn Hackfleisch gekühlt aufbewahrt und ordnungsgemäß in einer heißen Pfanne zubereitet wird, besteht keinerlei Gefahr.
Ochsenschwanz wird immer gebraten/gekocht verzehrt, sodass davon keine direkte mikrobiologische Gefahr ausgeht.
5. Wo wurden diese Produkte verkauft?
Basierend auf der Rückverfolgung des Ursprungs hat sich gezeigt, dass das Rinderhackfleisch in Belgien als Américain Natur von der Metzgerei Amar, einem Stand in der Markthalle „FoodMet“ in Anderlecht, sowie von der Verkaufsstelle von VEVIBA selbst in Bastogne vertrieben wurde. Die Produkte wurden vom Markt genommen und von den Verbrauchern zurückgerufen. Die Rückverfolgung des Ursprungs des Rinderhackfleisches von VEVIBA ist jetzt vollständig abgeschlossen. Das aktuell in den Läden verkaufte Rinderhackfleisch ist risikofrei und kann verzehrt werden.
Die Ochsenschwänze wurde von den Unternehmen Delhaize, Match, der Colruyt Group und der Metzgerei Amar in Anderlecht vertrieben. Diese Produkte wurden vom Markt genommen und von den Verbrauchern zurückgerufen. Die Rückverfolgung des Ursprungs der von VEVIBA stammenden Ochsenschwänze ist inzwischen vollständig abgeschlossen. Die aktuell in den Läden verkauften Ochsenschwänze sind risikofrei und können verzehrt werden.
6. Sind die Supermärkte betroffen?
Was das Rinderhackfleisch angeht, so sind die Supermärkte nicht betroffen. Sie wurden jedoch mit Ochsenschwänzen beliefert, deren Rückverfolgung des Ursprungs inzwischen abgeschlossen wurde (siehe Frage 5).
7. Warum haben die Unternehmensgruppen Delhaize und Colruyt dann das VEVIBA-Fleisch aus Ihren Regalen genommen?
Als Vorsichtsmaßnahme.
8. Kann das übrige Fleisch risikolos verzehrt werden?
Ja. Mit Ausnahme des Rinderhackfleischs und der Ochsenschwänze von VEVIBA (siehe Frage 5) ist das in Belgien verkaufte Frischfleisch nicht von dieser Problematik betroffen. Sie können also risikolos Beefsteak, Roastbeef, Schweinehackfleisch und alles andere in Belgien verkaufte Fleisch verzehren.
9. Was ist mit Tiefkühlfleisch, auf dem ein falsches Einfrierdatum steht?
Fleisch, das über einen zu langen Zeitraum tiefgekühlt wird, verliert zwar seine „organoleptischen“ Eigenschaften (Geschmack, Geruch, Konsistenz etc.), stellt jedoch nicht notwendigerweise eine Gefahr für die Volksgesundheit dar.
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