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Achtung : Die deutsche Fassung der Website der Föderalagentur enthält nur einen Teil der Informationen, die in der französischen oder niederländischen Fassung verfÜgbar sind.
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Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen |
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Den Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, muss eine schriftliche Erklärung beiliegen, die bescheinigt, dass sie den Vorschriften entsprechen. |
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Verpflichtende Konformitätserklärung (PDF) (FR) (24/01/2007)
Anlagen :
- Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 (PDF) des Europäischen Parlaments und des Rats vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen und zur Aufhebung der Richtlinien 80/590/EWG und 89/109/EWG.
- K.E. vom 16/01/2006 (PDF) zur Festlegung der Modalitäten der von der FASNK ausgestellten Zulassungen, Genehmigungen und vorherigen Registrierungen. [B.S. 02/03/2006]
Abgeändert durch den K.E. vom 06/10/2006 [B.S. vom 27/10/2006]
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Muster einer Konformitätserklärung :
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