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Achtung : Die deutsche Fassung der Website der Föderalagentur enthält nur einen Teil der Informationen, die in der französischen oder niederländischen Fassung verfÜgbar sind.
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Vergütungen |
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Die Nahrungsmittelagentur finanziert sich teilweise durch die Abgabe und Vergütungen, die von den Sektoren, die unter die Kontrolle der Nahrungsmittelagentur fallen, bezahlt werden.
Die Vergütungen sind Beträge, die an Dienstleistungen gebunden sind: Entlohnungen für erwiesene Dienstleistungen, zum Beispiel die Ausstellung von Zertifikaten, angefragte Kontrollen oder Audits.
Im Rahmen des Möglichen werden die Rechnungen für Vergütungen monatlich an die Anbieter versendet. Die Vergütungen werden jedes Jahr indexiert.
Zusätzliche Informationen :
Die Beschwerden oder Informationsanfragen für die Rechnungen "Vergütungen" müssen schriftlich gerichtet werden an :
- per E-mail : retribut@favv-afsca.be
- per Fax 02/211.84.02
- per Post :
FAVV-AFSCA
Service « plaintes rétributions »
CA Botanique - FOOD SAFETY CENTER - 7ème étage
Boulevard du Jardin Botanique 55
1000 Brüssel
Für mehr Informationen :
Call center "Vergütungen": 02/211.88.88
(von Montag bis Freitag von 8 Uhr30 bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 17 uhr)
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Call center
Vergütungen

Tél.: 02/211 88 88
(von Montag bis Freitag von 8Uhr30 bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 17 uhr)
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