 |
|
Achtung : Die deutsche Fassung der Website der Föderalagentur enthält nur einen Teil der Informationen, die in der französischen oder niederländischen Fassung verfÜgbar sind.
|
|
|
 |
 |

Die Eigenkontrolle umfasst alle von den Anbietern getroffenen Maßnahmen, die dafür sorgen, dass die Produkte, für die sie zuständig sind, bei allen Produktions-, Verarbeitungs-, und Vertriebs-etappen, folgende Vorschriften einhalten:
| - |
die verordnungsrechtlichen Vorschriften für die Nahrungsmittelsicherheit; |
| - |
die verordnungsrechtlichen Vorschriften für die Qualität der Produkte, für die die Agentur zuständig ist; |
| - |
die verordnungsrechtlichen Vorschriften für die Rückverfolgbarkeit und die Überwachung der tatsächlichen Einhaltung der Vorschriften. |
|
|
|
|

|
 |
 |