FASNK
Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette |
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Verkauf auf dem Bauernhof |
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Jede Person, die eine Tätigkeit im Bereich der Primärproduktion (Viehzucht, Landwirtschaft, Gartenbau, Ackerkulturen, Obstbau...) ausübt, sowohl Hobbyzüchter als auch professionelle Züchter, muss bei der FASNK als Primärerzeuger gemeldet sein. |
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Nur in bestimmten Ausnahmefällen ist es nicht erforderlich, bei der FASNK gemeldet zu sein. Diese Fälle werden in dem K.E. vom 16.01.2006 zur Festlegung der Modalitäten der von der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette ausgestellten Zulassungen, Genehmigungen und vorherigen Registrierungen angeführt. |
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Die Berufstätigen des Primärsektors können ihre Erzeugnisse (Früchte, Gemüse, Rohmilch, Gewürze...) an andere Anbieter (Verarbeitungsindustrie, Restaurants, Einzelhandelsgeschäfte...) oder direkt an den Verbraucher verkaufen, ohne dies als zusätzliche Tätigkeit innerhalb der Nahrungsmittelkette angeben zu müssen: Ihre Tätigkeit als Primärerzeuger ist ausreichend. |
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Die FASNK macht keinen Unterschied zwischen Primärerzeugern, die ihre Erzeugnisse an die Industrie verkaufen, und jenen, die diese direkt an den Verbraucher vertreiben (Verkauf auf dem Bauernhof). Demzufolge sind alle Primärerzeuger auch potentielle Verkäufer auf dem Bauernhof. Die Gesamtzahl der professionellen Primärerzeuger kann ermittelt werden, die Anzahl der Verkäufer auf dem Bauernhof jedoch nicht. Im Jahre 2017 belief sich die Gesamtzahl der bei de FASNK gemeldeten professionellen Primärerzeuger auf etwa 40 000. |
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Verkäufer auf dem Bauernhof, die Erzeugnisse zum Verkauf anbieten, die sie erworben haben und somit nicht selbst hergestellt haben, müssen dies bei der FASNK anmelden. Anbieter, die ihre Erzeugnisse vor dem Verkauf behandeln oder verarbeiten, müssen dies ebenfalls bei der FASNK angeben. In dem gegebenen Fall sind sie nicht nur Verkäufer von Erzeugnissen auf dem Bauernhof, sondern auch bäuerliche Erzeuger. |
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Ein bäuerlicher Erzeuger ist ein Anbieter, der beispielsweise:
- Rohmilch zu Milcherzeugnissen verarbeitet;
- selbst gezüchtetes Geflügel schlachtet und es auf dem lokalen Markt veräußert;
- in der hofeigenen Metzgerei das Fleisch seiner eigenen Rinder - welche in einem Schlachthof geschlachtet werden müssen - verarbeitet;
- Marmelade oder Kompott aus Früchten, die er selbst angebaut hat, herstellt usw.
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Diese als bäuerlicher Erzeuger ausgeführten Tätigkeiten müssen angegeben werden und bedürfen einer Genehmigung. Davon ausgehend kann die FASNK die Anzahl der bäuerlichen Erzeuger, die ihre Erzeugnisse direkt an den Verbraucher verkaufen, schätzen.
Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die verschiedenen Situationen: |
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Beispiel: Ein Erdbeeranbauer ist ein Primärerzeuger. Verkauft er seine frischen Erdbeeren direkt an den Verbraucher, ist er ein Verkäufer auf dem Bauernhof. Bereitet er Marmelade zu und verkauft diese an den Verbraucher, ist er ein bäuerlicher Erzeuger. |
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Man unterscheidet zwischen vier spezifischen Gruppen von bäuerlichen Erzeugern:
- Hersteller hofeigener Milcherzeugnisse: Sie stellen Milch her, verpacken diese oder verarbeiten diese zu Milcherzeugnissen.
- Bäuerliche Erzeuger von Geflügel oder Kaninchen: Sie schlachten die Tiere selbst und verkaufen die ganzen Schlachtkörper auf dem Bauernhof oder dem Markt oder verarbeiten diese in ihrem eigenen Restaurant oder der hofeigenen Metzgerei.
- Bäuerliche Metzger: Sie züchten die Tiere und führen darüber hinaus eine Metzgerei in dem landwirtschaftlichen Betrieb. Die Schlachtung der Tiere erfolgt in der Regel in einem zugelassenen Schlachthof.
- Einzelhändler und Hersteller hofeigener Pflanzenerzeugnisse: Sie bauen Gemüse, Früchte oder andere Ackerbaukulturen an, verarbeiten die Erzeugnisse oder kaufen die Erzeugnisse und verkaufen sie direkt an den Verbraucher im eigenen Hofladen.
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Die Gesamtzahl der bäuerlichen Erzeuger ist nicht einfach die Summe der oben genannten Gruppen. Manche Anbieter gehören mehr als einer Gruppe an. Zudem umfasst die Gesamtzahl der bäuerlichen Erzeuger auch Anbieter, die zu keiner der 4 Gruppen gehören (z.B. Anbieter, die Pflanzenerzeugnisse auf großen Ackerflächen anbauen und diese in ihrem Restaurant verarbeiten, Anbieter, die Gänsestopfleber aus Gänsen herstellen, die sie selbst züchten...). |
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Unsere Aufgabe ist es, dafür Sorge zu tragen, dass alle Akteure der Kette den Verbrauchern und einander bestmöglich garantieren, dass die Lebensmittel, Tiere, Pflanzen und Erzeugnisse, die sie verzehren, halten oder verwenden, zuverlässig, sicher und geschützt sind, jetzt und auch in Zukunft. .
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Druckversion | Änderungsdatum
04.06.2021
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